Kompetenz und Expertise

Finanzbuchhaltung . Bilanzierung . Controlling

Hier klären wir Sie über unsere fachliche Qualifikation als selbständige Buchhalterinnen auf.

Bilanzbuchhaltung
  1. Buchhaltung:
  2. Finanzbuchhaltung einschließlich Erstellung von Saldenlisten;
  3. Debitoren-, Kreditorenbuchhaltung, Mahnwesen und Zahlungsverkehr;
  4. Einnahmen - und Ausgabenrechnung;
  5. Verbuchung der Kassabelege;
  6. Unterjährige Umsatzsteuer;
  7. Regelmäßige Kontenabstimmungen;
Jahresabschluss Bilanzierung
  1. Jahresabschluss:
  2. Erstellen von Bilanzen;
  3. Abschluss von Büchern;
  4. Bilanzanalyse;
  5. Kennzahlen;
Personalverrechnung
  1. Personalverrechnung:
  2. Lohn- und Gehaltsverrechnung;
  3. Reisekostenabrechnung;
  4. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Personalverrechnung;
Kalkulation und Controlling
  1. Kostenrechnung . Kalkulation . Controlling:
  2. Kostenrechnung;
  3. Kalkulation;
  4. Budgetierung;
  5. Kurzfristige Erfolgsrechnung;
  6. Laufende betriebswirtschaftliche Auswertungen;
Sonstige Kompetenz
  1. Sonstiges:
  2. Rechnungswesen von Vereinen;
Beratung Steuerrecht
  1. Beratungen:
  2. Buchhaltungswesen und Belegwesen;
  3. Organisation des Rechnungswesens;
  4. Angelegenheiten der Personalverrechnung;
  5. Sozialversicherung (Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten);
  6. Unterstützung in steuerrechtlichen Fragen;
  7. Betriebswirtschaftliche Beratung und Auswertungen;
Vertretung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  1. Vertretung in folgenden Fällen:
  2. In Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, in Beitragsangelegenheiten vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften.
  1. Beim Arbeitsmarktservice, Berufsorganisationen, FVV der Länder und vor in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten des SBH unmittelbar zusammenhängen.
  1. Wir übernehmen keine Vertretung vor den Gerichten, Finanzbehörden, UVS und vor dem Verwaltungsgerichtshof.
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